Es gilt die deutsche Fassung dieses Textes.
Tickets für Freizeitveranstaltungen mit festem Termin sind nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) vom Widerrufsrecht ausgenommen, sobald der Vertrag geschlossen ist. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Details stehen in den AGB. Es gilt die deutsche Fassung.