Kinderprogramm

täglich volles Programm Workshops und mehr, alles was das Herz der kleinen so begehrt Da wir eines der wenigen Festivals im Burgenland sind, bei dem auch Kinder erlaubt sind, gibt es auch in diesem Jahr wieder einen großen Kinderbereich mit Hüpfburg, Workshops, Kinderyoga, Kinderschminken, Vorlesungen usw.

Ticketspreise

: Kinder bis einschließlich 12 Jahren, in Begleitung einer Aufsichtsperson Person, haben freien Eintritt . Ab dem 13 Lebensjahr bis Incl. 17 Jahren ist halb Preis zu bezahlen.

Kinderprogramm

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Kinder & Jugendliche Gesetzeslage

Es gilt das burgenländische Jugendschutzgesetz in seiner letzten Fassung, und das Sicherheitspersonal vor Ort ist aufgefordert, dass dieses eingehalten wird. Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und Besuch von öffentlichen Veranstaltungen §

8. (1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des

14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr bis 23 Uhr und von der Vollendung des

14. Lebensjahres bis zur Vollendung des

16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr bis 1 Uhr erlaubt. (2) Außerhalb der im Abs. 1 festgesetzten Zeiten dürfen sich junge Menschen bis zur Vollendung des

16. Lebensjahres an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen jeweils nur mit einer Begleitperson aufhalten oder wenn ein rechtfertigender Grund (z. B. Heimweg) vorliegt. (3) Die Behörde kann durch Verordnung den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen oder im Einzelfall durch Bescheid den Besuch einer bestimmten öffentlichen Veranstaltung hinsichtlich der Altersstufe und der Besuchszeit noch weiter beschränken, wenn nach Art und Wirkung der Veranstaltung eine nachteilige Beeinflussung von jungen Menschen mit Grund zu befürchten ist. (4) Eine Verordnung nach Abs. 3 ist im Amtsblatt der Stadt Wien zu veröffentlichen; sie tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Sofern diese Veranstaltung öffentlich angekündigt wird, ist auf die behördliche Beschränkung hinzuweisen.Die Verantwortung und Aufsicht liegt bei den erwachsenen Begleitpersonen!